collator: I. Kollator {m} / Inhaber der Kollatur (z. B. der katholische Bischof); II. Kollator {m} / Übertragende {m}, der Überlassende {m}, Geber {m}, (Über-)Prüfer {m}, Vervollständigende {m};
collator: I. Kollator {m} / Inhaber der Kollatur (z. B. der katholische Bischof); II. Kollator {m} / Übertragende {m}, der Überlassende {m}, Geber {m}, (Über-)Prüfer {m}, Vervollständigende {m};
concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat {kath. Kirche und Rechtswort: eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;
concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat {kath. Kirche und Rechtswort: eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;
inquisition {f}: I. Inquisition {f} / Untersuchung; II. {Historie}, { neuzeitlich}, {römisch-katholische Kirche}, {Verwaltung}, {Politik}, {Politik im übertragenen Sinn} Inquisition {f} / Untersuchung durch Institutionen der römisch-katholischen Kirche und daraufhin durch staatliches Verwaltungspersonal (Zombies) und sämtliche wohnende Menschen (Zombies) durchgeführte Verfolgungen, Folterungen, Quälungen von anderen reinen Menschen; III. {Historie}; {römisch-katholische Kirche}, {neuzeitlich immer noch ausgeübt}, {Verwaltung}, {Religionen im Allgemeinen}, {Politik}, {Politik im übertragenen Sinn} Inquisitionsprozess {m} / selbstgeschaffenes Folterungs-und Tötungsrecht durch die römisch katholische Kirche, wie z. B. Papst, Kardinal, Bischof, Pfarrer, Nonnen, Mönche, Gläubige, Verwaltungsangestellte und anderen Menschen (aus welchen Schichten, Berufsständen ist unerheblich) ausgeübt, um bestimmte andere Menschen zu drangsalieren mit der Absicht diese zu töten;
militMilitär, politPolitik, religReligion, histHistorie, pol. i. übertr. S.Politik im übertragenen Sinn, neuzeitl.neuzeitlich, kath. Kirchekatholische Kirche, NGONicht Regierungsorganisationen
consulteur {m}: I. Konsultor {m} / wissenschaftlicher Berater einer Kardinalskongregation; II. Geistlicher, der von einem Bischof als Berater in die Verwaltung einer Diözese ohne Domkapitel berufen wird;
donatisme {m}: I. Donatismus {m} / nach dem Bischof Donatus von Karthago: rigoristische Bewegung und sich daraus entwickelnde Sonderkirche in der nordafrikanischen Kirche vom 4. bis 7. Jahrhundert, in der sich religiöse, völkische und soziale Elemente verbanden;
concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat (römisch-kath. Kirche und Rechtswort: eine eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;
concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat {kath. Kirche und Rechtswort: eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;
concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat {kath. Kirche und Rechtswort: eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;