consigner {Verb}: I. konsignieren / als Auftraggeber Waren an einen Konsignatär übergeben, übersenden (besonders im Überseehandel); II. konsignier / schriftlich festhalten; III. {Flaschen} Pfand verlangen;
consigner {Verb}: I. konsignieren / als Auftraggeber Waren an einen Konsignatär übergeben, übersenden (besonders im Überseehandel); II. konsignier / schriftlich festhalten; III. {Flaschen} Pfand verlangen;
consigner {Verb}: I. konsignieren / als Auftraggeber Waren an einen Konsignatär übergeben, übersenden (besonders im Überseehandel); II. konsignier / schriftlich festhalten; III. {Flaschen} Pfand verlangen;
consigner {Verb}: I. konsignieren / als Auftraggeber Waren an einen Konsignatär übergeben, übersenden (besonders im Überseehandel); II. konsignier / schriftlich festhalten; III. {Flaschen} Pfand verlangen;
consigner {Verb}: I. konsignieren / als Auftraggeber Waren an einen Konsignatär übergeben, übersenden (besonders im Überseehandel); II. konsignier / schriftlich festhalten; III. {Flaschen} Pfand verlangen;
mandator {m}, mandare {Verb}, mandator konjugiertes Verb im Futur Passiv [2. und 3. Pers. Sing.] : I. Mandatar {m} / Auftraggeber {m}, jemand, der im Auftrag kraft Vollmacht eines anderen handelt (wie es zum Beispiel Rechtsanwälte ausüben), Bevollmächtigte {m}; II. {österr.} Mandatar {m} / Abgeordnete {m};
mandator {m}, mandare {Verb}, mandator konjugiertes Verb im Futur Passiv [2. und 3. Pers. Sing.] : I. Mandatar {m} / Auftraggeber {m}, jemand, der im Auftrag kraft Vollmacht eines anderen handelt (wie es zum Beispiel Rechtsanwälte ausüben), Bevollmächtigte {m}; II. {österr.} Mandatar {m} / Abgeordnete {m};
mandator {m}, mandare {Verb}, mandator konjugiertes Verb im Futur Passiv [2. und 3. Pers. Sing.] : I. Mandatar {m} / Auftraggeber {m}, jemand, der im Auftrag kraft Vollmacht eines anderen handelt (wie es zum Beispiel Rechtsanwälte ausüben), Bevollmächtigte {m}; II. {österr.} Mandatar {m} / Abgeordnete {m};
mandator {m}, mandare {Verb}, mandator konjugiertes Verb im Futur Passiv [2. und 3. Pers. Sing.] : I. Mandatar {m} / Auftraggeber {m}, jemand, der im Auftrag kraft Vollmacht eines anderen handelt (wie es zum Beispiel Rechtsanwälte ausüben), Bevollmächtigte(r) {m}; II. {österr.} Mandatar {m} / Abgeordnete(r) {m};