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durften were allowed
sie durften nicht sprechen they weren't allowed to speak
gewisse Lebensmittel durften nur an bestimmten Feiertage hergestellt und verkauft werden. specific foods were only to be produced and sold on certain holidays.
Tom ging fischen an das Ufer des Shannon und und wir fragten ob wir mitkommen dürften. Tom was going fishing on the banks of the Shannon, and we asked if we could tag along.
Was mich ärgerte war, dass wir im Ausland Lebenden nicht über den Brexit mit abstimmen durften, aber die Entscheidung hat Auswirkungen auf uns. What angered me was that we expats were not allowed to vote on Brexit, but the decision impacts us.
Dekl. Konkubinat -e
n

concubinage {Noun}: I. {Rechtswort}, {JUR}, {römisch-katholische Kirche} Konkubinat {n} / eheähnliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; II. Konkubinat {n} / römisch-kath. Kirche und Rechtswort: eine eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren;
concubinageSubstantiv
wilde Ehe ugs., neuzeitlich
f

concubinage {Noun}: I. {Rechtswort}, {JUR}, {römisch-katholische Kirche} Konkubinat {n} / eheähnliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; II. Konkubinat {n} / römisch-kath. Kirche und Rechtswort: eine eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren;
concubinagerelig, jur, Rechtsw., kath. KircheSubstantiv
Dekl. Konkubine -n
f

concubin {m}, concubine {f}: I. Konkubin {m} / Beischläfer {m}; Geliebter {m}, unehelicher Sexualpraktiker {m}; II. {alt} Konkubine {f} / im Konkubinat {kath. Kirche und Rechtswort: eheliche Gemeinschaft ohne Eheschließung; außereheliche Verbindung zwischen Menschen, die eine Ehe nicht eingehen durften besonders in der römisch kath. Kirche zwischen Mann und Frau, zwischen einem Kardinal und einer Frau oder Mann, zwischen einem Papst und einem Sexualpartner, zwischen einem Bischof, Pastor, Pater etc., ein römisch katholisch praktizierendes Recht um ihre selbst auferlegten Gesetze, Bestimmungen zu umgehen und diese durch das Recht, Justiz wiederum für sich zu legalisieren) lebende Frau;
concubinerelig, jur, Rechtsw., kath. KircheSubstantiv
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 28.03.2024 21:28:47
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