Hi Tatjana,
nur keine panik! aber geduld müsst ihr schon haben.
rechtlich betrachtet, hat dein Freund nicht legal gehandelt. aber da diese Frau, die dein freund geheiratet hat, genauso in der sch... steckt,nehme ich mal an, dass es nicht in ihrem interesse sein wird, deinen freund zu verpfeifen.
vielleicht will sie nun noch mehr geld von euch/deinem freund erpressen!?
Nun zu der Lösung eures eigentlichen Problems:
Zum einen kann eine Ehe aufgehoben werden (§ 1313 BGB, wenn beide ehegatten bei der eheschließung darüber einig waren, dass sie keine verpflichtung gemäß § 1353 I BGB (eheliche lebensgemeinschaft) begründen wollen. - dieser tatbesatnd liegt bei deinem freund und seiner frau vor. wohl oder übel wird das zivilgericht, die für ein aufhebunsurteil zuständig ist, diese akte an die staatsanwaltschaft weiterleiten.
also rate ich hiervon ab.
die andere möglichkeit ist, dass dein freund die scheidung der ehe beantragt (§ 1564 BGB).
eine ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. das ist der fall, wenn die eheliche lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine wiederherstellung nicht erwartet werden kann (§ 1565 BGB).
das scheitern der ehe muss von dem antragsteller bewiesen werden. da hilft aber auch das gesetz weiter. und zwar wird das scheitern der ehe unwiderlegbar vermutet, wenn die ehegatten seit drei jahren getrennt leben, d. h., wenn keine häusliche gemeinschaft mehr besteht und ein ehegatte sie auch nicht mehr will, weil er die ehe ablehnt.
beantragen beide ehegatten die scheidung, wird das scheitern der ehe schon nach einem jahr getrennt leben gesetzlich vermutet. dass die frau deines freundes auch die scheidung beantragt oder zumindest zustimmt ist nach deiner schilderung aber unwahrscheinlich.
also müsst ihr drei lange jahre durchhalten.
viel glück! ach ja, es lohnt sich anwaltlichen rat einzuholen.
gruss, soni
