clausula rebus sic stantibus
Erwartung von vertragschließenden Parteien, daß sich das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bis zur späteren Vertragserfüllung nicht wesentlich ändert, z.B. durch unvorhersehbare hohe Inflation. Wichtig für die Frage des Wegfalls der sog. "Geschäftsgrundlage".
numerus clausus - geschlossene Zahl
Fall: Nom, Gen, Dat, Akk, Abl, Vok
Ich denke die Fallregelungen könnten damit gemeint sein. Nur so ein Gefühl. Gehört hab ich das so auch noch nie.
Frag sie doch einfach :-)
