Hallo Irene,
mit Deiner ersten Form der Anschrift liegst Du nach wie vor vollkommen richtig.
Da muß ich der sara leider widersprechen und der Sandra beipflichten!
Laut DIN 5008 ist die Briefanrede nämlich ganz genau geregelt.
Diese sieht vor, daß zwar das "an" nicht geschrieben wird aber sich sehr wohl gedacht wird, daher ist die einzig richtige Schreibweise (zumindest in Deutschland und Österreich) die gebeugte Form "Herrn", da sich "Frau" im Akkusativ ja nicht verändert bleibt deren Form gleich.
Kaufmännisch muß sogar die DIN 5008 berücksichtigt werden. Obschon sich natürlich in manchen Firmen auch Fehler einbürgern und so zur Tradition werden sind diese noch lange nicht richtig.
Mit diesem Thema hat sich auch bereits die Duden-Redaktion befasst: http://www.duden.de/index2.html?service/newsletterarchiv/archiv/2004/040109.html
und auch die deutsche Wirtschaft hält sich nach wie vor an diese DIN: http://www.vnr.de/www.vnr.de/vnr/werbungkommunikation/korrespondenz/praxistipp_13770.html
Informationen über die gesamte DIN 5008 könnt ihr hier nachlesen: http://www.rz.fh-ulm.de/projects/onhelp/2_offz2.htm
VG
