Nur mal ein Überblick:
Der erste Absatz ("You can also get free NHS dental treatment if, ... ") zählt die Möglichkeiten auf, wann man kostenlose Behandlung bekommen kann (bis: "you're named on a valid HC2 certificate = wenn Sie auf einer gültigen HC2 Bescheinigung genannt werden"). Bei Nennung auf einem 'HC3 certificate' muss man nur einen Teil zahlen.
Näheres zur jeweiligen Berechtigung kann "unten" auf der Website einer Einkommenstabelle (NHS Low Income Scheme) entnommen werden .
Dann kommt eine Aufzählung von möglichen sozialen Unterstützungsmöglichkeiten (beginnend mit 'Incapacity Benefit'), die (dummerweise) NICHT zu einer Befreiung von den Kosten führen (= You will not be exempt from paying), wenn die Beiträge hierfür selbst bezahlt werden.
Dem Zahnarzt ist eine Bescheinigung vorzulegen, dass man berechtigt ( = entitled) ist, Hilfe für die Behandlungskosten zu bekommen.
Die angegebene Tabelle mit den Einkommensgrenzen (NHS Low Income Scheme) zeigt, in welchem Ausmaß jemand, der nicht grundsätzlich kostenbefreit ist, evtl. - einkommensabhängig - Unterstützung bekommt. Es gibt allerdings eine Vermögensobergrenze (Ersparnisse und sonstige Anlagen), die in England bei £16,000 (bzw. £23,250 bei dauernder Pflegeheim-Unterbringung) liegt.
Ob ein Hilfeanspruch vorliegt, hängt vom wöchentlichen Einkommen zur Zeit des Antrags und den geschätzten Behandlungskosten ab. Die Festlegung der Höhe der Hilfe folgt im Wesentlichen (= broadly follows) den Regelungen für die Sozialleistung 'Income Support'. Näheres zum Einkommensschema findet sich auf der Website der NHSBSA.
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So, ich hoffe, dir ist mit diesem Überblick gedient.
Ciao, Tamy.
