Ich hab nur eine Kopie bekommen ich weiß leider nicht genau aus welchem Buch der Text stammt. Es steht noch "Corpus Iuris, Digests XLVIII 19,11, pr.- "dabei. Ich hab keinen Satz zusammengebracht und hab nur die mir unbekannten Vokabeln rausgesucht, aber habs nur auf einen Zettel geschrieben ): Danke schon mal im Voraus. Ich weiß dass sie viel zu tun haben aber bei mir ist es wirklich dringend ): Ich bin wie man sprichwörtlich sagt "mit meinem Latein am Ende".
Die Vokabeln die ich nicht wusste: iudicans (Richter), remisus (mild), causa (Prozess), perpensus (unbeeinflusst), prout (so wie), plane (jedoch), temperamentum (Hang), susequor (erträglich machen), vindico (strafrechtlich), Impetus (Affekt), ad manus venire (handgreiflich werden)
Ich hoffe Sie sehen dadurch dass ich mich beschäftigt habe
Fertig, wenn ich auch den Eindruck habe, dass die Vokabeln die sind, die man dir offiziell angegeben hat. ;) - Was in eckigen Klammern steht, findet sich nicht im lateinischen Text, sondern erleichtert nur das Verständnis.
Ein Urteilender/Richter muss berücksichtigen, dass er etwas weder zu hart noch zu mild entscheidet, wie es der Fall/der Prozess verlangt. - perspiciendum est iudicanti = prädikatives Gerundiv mit dativus auctoris
Denn Ruhm darf weder für Strenge noch für Milde erstrebt werden, sondern es muss nach gründlicher Erwägung des Urteils, so wie es jede Angelegenheit erfordert, festgesetzt werden. - perpenso iudicio = Abl. abs.; (gloria) affectanda est, statuendum est = präd. Gerundiva
Freilich müssen die Richter in leichteren Fällen bereiter zur Milde sein, bei schwerwiegenderen Bestrafungen [müssen sie] die Strenge des Gesetzes mit einem gewissen Maß an Güte verfolgen.
Wenn häusliche Diebstähle ziemlich geringfügig sind, dürfen sie nicht öffentlich bestraft werden und eine Anklage dieser Art darf nicht zugelassen werden, wenn ein Sklave vom Hausherrn oder ein Freigelassener vom Schutzherrn, in dessen Haus er sich aufhält, oder ein Tagelöhner von dem, dem er seine Dienste vermietet hatte, vor Gericht gebracht wird. - (furta) vindicanda non sunt; (accusatio) admittenda est = präd. Gerundiva
Denn als häuslich werden die Diebstähle bezeichnet, die Sklaven ihren Herren oder Freigelassene ihren Schutzherren oder Tagelöhner denen, bei denen sie die Zeit verbringen, entwenden. - domestica furta (vocantur) = doppelter Nominativ
Man macht sich aber schuldig entweder durch Vorsatz oder durch Affekt oder durch einen Vorfall.
Durch den Vorsatz machen sich Räuber schuldig, die eine Bande haben.
Durch Affekt jedoch [macht man sich schuldig], wenn es durch Trunkenheit zum Handgemenge oder zum Waffengebrauch kommt.
Durch einen Vorfall aber [macht er sich schuldig], wenn er beim Jagen ein Wurfgeschoss, das auf ein wildes Tier geworfen worden war, einen Menschen getötet hat. - in venando = Gerundium; telum in feram missum = Participium coniunctum