Γεıα σου, Δημήτρη!
Danke für deinen Kommentar!
Das Wort "vindizieren" habe ich durch dich zum ersten Mal gehört!
Es ist ein juristischer Ausdruck und bedeutet (laut Duden):
"als Eigentümer einer Sache ihre Herausgabe vom Besitzer verlangen".
http://www.duden.de/rechtschreibung/vindizieren
Also eine spezielle Form von "Anspruch erheben (auf etwas)".
Man hat z.B. jemandem das eigene Auto (= ich bin der Eigentümer) zum Gebrauch überlassen. Dann befindet sich das Auto zur Zeit im Besitz des anderen ( = er ist der Besitzer).
Wenn ich es zurückhaben will, und er es mir nicht gibt, kann ich das Auto "vindizieren".
Das sagt aber kein Mensch so (außer vielleicht, er ist Anwalt).
Ciao, Tamy.
