vor ab vielen herzlichen Dank !!! Und das mit dem Text .... dieser Text ist sehr wohl AMTLICH, den hat mir gestern der Standesbeamte persönlich übergeben .... nicht in Frankreich sondern in Österreich ... darum wäre es wirklich sehr sehr wichtig, dass er m.o.w. wirklich wortwörtlich übersetzt wird ... besonders die Wörter "freier, ungezwungener und unumstößlicher Wille, etc." ...
Da ich leider kein Franzöisch kann .... hast du den Text jetzt wortwörtlich übersetzt oder eine wenig nach deinem Gefühl abgewandelt ???
Hallo Werner!
Ist das der amtliche österreichische Text?
Jedenfalls ist mir als "Eheschließungsformel" für die französische Trauung nur die Formulierung "est-ce librement et sans contrainte" ( = ist es frei und ungezwungen, dass ... ) begegnet. Sprich: es ist nicht ausdrücklich von Wille (volonté) die Rede und das Wort "unumstößlich" (irrévocable) wird nicht verwendet. Übrigens taucht das Wort in deinem Text auch nur bei der Frau auf!!
Im Zuge der Geschlechter-Gleichbehandlung und weil es offenbar nicht üblich ist, habe ich das "unumstößlich" (irrévocable)" weggelassen.
Das ist die einzige Abweichung von deiner Vorlage.
Ist deine (zukünftige) Frau denn Französin? Dann wäre der Dolmetscher doch praktisch im Hause??
ja, das ist wirklich wortwörtlich der österreichische Text, welchen in vom Standesbeamten bekommen habe. Das "Problem" ist, dass die Tochter meiner zukünftigen Frau ihre Trauzeugin sein soll und sich der Standesbeamte weigert, da sie eben diese WICHTIGEN Sätze nicht versteht ......
... meine Freundin ist zwar Französin, versteht allerdings die deutsche Sprache nicht so gut, als dass sie diese Phrasen übersetzen könnte :((
Hallo Werner,
danke für deine Erläuterung der Situation!
Ich fürchte, mehr kann ich nicht beitragen. Möglicherweise braucht es einen vereidigten Dolmetscher für diesen (letztlich ja juristischen) Akt.
Ich selbst bin keiner.
Ich wünsche euch eine gute und möglichst unkomplizierte Lösung!
vielen herzlichen Dank für deine Hilfe !!! Du hast uns schon sehr sehr geholfen. Einen vereideten Dolmetscher werden wir für diese Angelegenheit nicht brauchen .... ich will mit dieser Übersetzung lediglich den Standesbeamten bitten, dass er diese 3 Sätze nicht nur auf deutsch, sondern eben auch auf fränzösisch zum Besten gibt ... dann versteht es auch die Tochter und natürlich auch der Rest der französischen Gäste/Verwandten ....
Falls nicht, dann brauchen wir jemanden, der diese 3 Sätze während der "Zeremonie" ins Französische übersetzt .... damit "gewährleistet" ist, dass die Tochter versteht, was sie dann bezeugt ..... das kann auch eine Bekannter oder Verwandter sein .... so das Originalzitat des Standesbeamten .... obwohl der Standesbeamte - und das ist das schärfste überhaupt - ja gar nicht versteht, was diese Person dann auf französisch spricht ....
Aber so ist's halt bei uns, warum einfach, wenn's kompliziert auch gehen kann ;o))