Das ist die Antwort auf Beitrag 21796771

Hier ist die Teestube

Übersetzungsanfragen zu allem, was ein angemeldeter User von Facebook im "öffentlichen" Bereich der Plattform sehen/lesen kann, verstößt prinzipiell nicht gegen das Persönlichkeitsrecht (wobei Facebook/Twitter etc. ja nicht unbedingt als öffentlich anzusehen sind, weil ja vieles, das für jeden angemeldeten User sichtbar ist, über Google - den Gradmesser für Öffentlichkeit - nicht zu finden ist). Wenn die Konversation Dritter also für alle User sichtbar geführt wird, spricht eigentlich nichts gegen eine Übersetzung.
So weit zur Theorie - es ist nämlich so gut wie unmöglich nachzuprüfen, woher ein Text kommt. Der User, der die Ü-Anfrage stellt, wird ja immer behaupten, dass es sich um eine "legale" Anfrage handelt. Deshalb wird es wohl immer auch im Ermessen des jeweiligen Administrators liegen, was erlaubt ist und was nicht.

Lange, ausführliche Unterhaltungen würde ich löschen; gegen die Übersetzung kurzer (max. 1-2 Zeilen) Auszüge gibt's meiner Ansicht nach nichts einzuwenden. Im Zweifelsfall würde ich den Text aber immer löschen.

So weit zur Meinung des Administrators loewe128 - und nun noch ein Wort zum Sonntag und meine persönliche Meinung: wer zu blöd/faul/achtlos/arrogant ist seine Privatsphäre zu schützen, verdient sie auch nicht (auch wenn mir da die meisten Verfassungen der westlichen Welt - zumindest teilweise - widersprechen würden). Ein Passwort hilft da schon und noch mehr hilft es vorm Posten mal kurz nachzudenken.

Grüße, loewe128

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Vielen Dank für diese sehr ausführliche und hilfreiche Antwort. Liebe Grüsse an das Pauker-Admin-Team.


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