Das ist die Antwort auf Beitrag 21785343

Hier ist die Teestube

Rinchen, vielen lieben Dank für deine Mühe und Zeit...
liebn gruss

ja werde auch bei Alien nochmal reinschauen...danke nochmal dafür

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Ich habe nur noch eine Anmerkung, es ist richtig, dass ein deutscher Hartz 4 Empfänger seinen Ehepartner zu sich holen darf.

In meinem Beispiel, ich verdiene recht gut, mein Mann ist jedoch sehr viel jünger wie ich, hat und macht die Ausländerbehörde trotzdem sehr viele Probleme.

Wir wurden getrennt voneinander befragt.

Mein Mann ist jetzt fast 2 1/2 Jahre in D. er bekommt immer nur eine 1jährige Aufenthaltsgenehmigung und bei der letzen Verlängerung wurden wir nochmals getrennt ohne Ankündigung befragt.

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