Hier ist die Teestube

Ich hab einige Fragen zu: Kann eine Frau/Mann, obwohl man Hartz 4 erhält, seinen Mann/Frau aus der Türkei als Familienzusammenführung nach Deutschland bringen?
Muss man dafür erst in der Türkei heiraten? Wie funktioniert das genau?
Bei einer normalen Einladung muss man ja Arbeit und genug Wohnraum etc nachweisen.
Ändern sich die Gesetze bei Schwangerschaft? Wenn die Frau Hartz 4 Empfängerin ist und schwanger ist, will aber ihren Mann nach Deutschland bringen? Oder auch umgekehrt wenn der Mann, der Hartz 4 erhält seine schwangere Frau in der Türkei nach Deutschland holen möchte.
wer kann helfen?danke

zur Forumseite
Hi Betty,

Wenn man bereits verheiratet ist, kann ein deutscher Staatsbürger trotz Hartv 4 seinen Partner nach DE holen. Laut Gesetz wird dort nicht die Sicherung des Lebensunterhaltes geprüft. Aber der ausländische Ehepartner muss vorher seine Deutschkenntnisse vorweisen.

Anders ist es, wenn er mit einem Visum einreisen soll um hier zu heiraten. Das Visum würde er nicht bekommen, da die Frau Hartz 4 Empfängerin ist.

Bei einer bestehenden Schwangerschaft ändern sich die Gesetze nicht. Er muss erst die Vaterschaft anerkennen und beide müssen das gemeinsame Sorgerecht haben. Dann kann man eine Familenzusammenführung zum Kind beantragen. Auch hier spielt es keine Rolle ob die Frau Hartz 4 Empfängerin ist oder nicht. Da laut Gesetz keinem deutschen Kind ein Elternteil vorenthalten werden darf. Somit muss man den Kindesvater einreisen lassen. Vorraussetzung siehe oben und das er ein Visum auf Familienzusammenführung stellt um die elterliche Sorge ausüben zu können.

Hier in DE angekommen, hat der Mann dann an einem Intergrationskurs teilzunehmen. Er bekommt dann auch eine Arbeitserlaubnis. Allerdings gibt es dann auch noch einige Dinge die bei Arbeitsaufnahme zu beachten wären, da De mit der Türkei gesonderte Vereinbarungen hat..........

Wenn ein Hartz 4 Empfänger seine schwangere Frau nach DE holen möchte gleiche Verfahrensweise wie oben.

Für den Gesetzgeber im Rahmen einer Familienzusammenführung ist es nicht wichtig ob jemand Schwanger ist oder nicht. Der Vater könnte ja auch beispielsweise ein anderer sein. Die Behörden haben schon viel erlebt. In Berlin ist es auf Grund von Betrugsfällen sogar schon vorgekommen, das man der Behörde trotz Vaterschaftanerkennung einen Vaterschaftstest geben musste. Um wirklich sicher zu gehen, dass der Mann wegen "seinem" Kind nach De möchte und hier kein Betrug vorliegt.

Hoffe ich konnte Dir helfen

lg irina

zur Forumseite
Hallo Rinchen,
paar Fragen hab ich noch, ich mach mal eine Liste :-)

1.Wenn ein deutscher Staatsbürger mit Hartz4 seinen Partner holen kann, dann müsste man also vorher in der Türkei heiraten? Gilt das auch für andere Nicht-EU-Länder? Also im dem Land wo quasi Askim lebt, oder?

2. Was braucht man denn für eine Heirat generell in Türkei oder andere Länder??Kann man mit deutscher Staatsangehörigkeit in Türkei oder anderem Land einfach heiraten?
3. Wenn dann der Partner in D ist., bekommt er/sie auch Hartz 4?
4. Wenn der Partner in D. ist, bekommt er sofort eine Arbeitserlaubnis oder erst nach Beendigung des Integrationskurses?
5. Das mit den Deutschkenntnissen nachweisen, gilt das auch für andere Länder generell oder nur speziell Türkei?

Vielen lieben Dank für deine Mühe.....bis jetzt und im voraus ....lieben Gruss

zur Forumseite
Frag doch mal bei www.info4alien.de - da sitzen die Spezialisten :-)

zur Forumseite
Vielen Dank da schau ich mal rein :-) liebe Grüsse

Der Name ist aber schon merkwürdig lach, wie kommen die bloss auf Alien??? vielleicht von Ali haha

Trotzdem wäre mir lieb, bis ich da durchsteige, dass mir jemand die Fragen beantworten kann. Vielleicht Rinchen nochmals??

zur Forumseite
Alien - im Sinne von Ausländer :-). Da sitzen Mitarbeiter von diversen Ämtern und geben fundierte Auskünfte und Tips.

zur Forumseite
uiyyy ich versuche zu antworten, so gut ich kann. Aber in der Tat, bist Du unter www.info4alien.de gut aufgehoben. Dort sitzen Experten, die wissen alles.... :)))

1. Ja betty, wenn ein deutscher Hartz 4 Empfänger seinen Partner bei sich haben will, so sollte man ihn vorher heiraten. So stehen rechtlich die Chancen besser. Hierbei spilet es keine Rolle aus welchem Land der Askim kommt. Es werden alle Ausländer gleich behandelt.

2. Um in der Türkei zu heiraten, muss der Deutsche ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Der türkische Partner benötigt

- Abstammungsurkunde oder beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Geburtsurkunde,
- Staatsangehörigkeitsnachweis (z.B. beglaubigte Fotokopie des Reisepasses),
- Nachweis des letzten Aufenthaltsortes durch die Meldebehörde,
- Bestätigung der Angaben über den Familienstand durch die Meldebehörde

Ob man als Deutscher in jedem Land heiraten kann, hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Landes ab, in dem man heiraten möchte. Wenn Du ein bestimmtes Land meinst, dann Erkundige dich am besten bei der zuständigen Auslandsvertretung, oder bei deinem Standesamt.

3. Wenn die FZF geklappt hat, bekommt der Ehepartner auch Hartz 4. So wie bei uns Deutschen auch. Einfach Unterlagen beim Arbeitsamt einreichen. Dort wird alles berechnet. Derjenige würde dann zusammen mit dem deutschen Partner eine Bedarfgemeinschaft billden.

4. Wenn der Partner in De ist, bekommt er zusammen mit seinem Aufenthaltstitel auch die Arbeitserlaubnis. Also nicht erst nach Beendigung des Integrationskurses. Allerdings ist der Kurs Pflicht. Denn muss der zugezogene Ausländer machen.

5. Jeder Ausländer der im Rahmen der FZF nach De kommt muss ausreichend Deutschkenntnisse vorweisen ( Zertifikat des Goethe-Instituts). Kommt der Ausländer allerdings mit der FZF zum Kind nach DE muss er keine Deutschkenntnisse nachweisen....

So, hoffe nun alles nach besten Wissen beantwortet zu haben. Rechtschreibfehler bitte ich auf Grund der Menge zu entschuldigen :))))

lg irina




zur Forumseite
Rinchen, vielen lieben Dank für deine Mühe und Zeit...
liebn gruss

ja werde auch bei Alien nochmal reinschauen...danke nochmal dafür

zur Forumseite
Ich habe nur noch eine Anmerkung, es ist richtig, dass ein deutscher Hartz 4 Empfänger seinen Ehepartner zu sich holen darf.

In meinem Beispiel, ich verdiene recht gut, mein Mann ist jedoch sehr viel jünger wie ich, hat und macht die Ausländerbehörde trotzdem sehr viele Probleme.

Wir wurden getrennt voneinander befragt.

Mein Mann ist jetzt fast 2 1/2 Jahre in D. er bekommt immer nur eine 1jährige Aufenthaltsgenehmigung und bei der letzen Verlängerung wurden wir nochmals getrennt ohne Ankündigung befragt.

zur Forumseite