Ich habe hier mal was aus islam.de kopiert.
10. Dürfen Muslime in einer christlichen Kirche beten?
Wenn damit das islamische Gebet (salat) gemeint ist, so lautet die Antwort ja. Allerdings mit der Einschränkung, dass man die Kirchenbesucher nicht stört. Es ist dabei eine Frage des praktischen Anstands, dass man vorher um Erlaubnis bittet. Der Prophet sagt, dass die ganze Erde als Gebetsplatz für die Gläubigen geschaffen wurde. Als der Patriarch von Jerusalem "Umar ibn Al-Khattab" einlud, in der Kirche zu beten, lehnte Umar das ab, weil er nicht wollte, dass zukünftige Generationen von Muslimen anstelle der Kirche dort eine Moschee errichten. Er sagte nicht zum Patriarchen, dass das Gebet in der Kirche verboten sei. Er ging hinaus und betete dort. Tatsächlich bauten die Muslime späterer Generationen an dieser Stelle eine Moschee und nannten sie Umar-Moschee. Umars Weigerung, in der Kirche zu beten, erfolgte aus Respekt und dem Wunsch, die Christen nicht unter Druck zu setzen und ihre Kirche herzugeben.
Bittgebete können auch mitgebetet werden, sofern sie inhaltlich mit dem islamischen Glauben konform sind.
4. Teilnahme an Beerdigungen von Nichtmuslimen
Wir leben in einem Land, in dem unsere Nachbarn in der Regel einer anderen Religion angehören. Ist es erlaubt, an der Beerdigung eines nichtmuslimischen Nachbarn oder Freundes teilzunehmen? Islam ist eine Religion, die großen Wert auf zwischenmenschliche Beziehungen legt. Unsere Beziehungen zu allen Menschen sollten daher von Höflichkeit und Güte geleitet sein. Wer nicht unser Feind ist, hat auch einen Anspruch darauf (Koran 60, 8). Die Teilnahme an Beerdigungen oder Beileidsbekundungen zum Tode eines Menschen sind eine Form der "Güte" (al birr), die allen Menschen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit zukommt, solange sie nicht den Islam bekämpft haben. Deswegen dürfen Muslime an Begräbnissen von nicht-muslimischen Verwandten, Freunden und Nachbarn als eine Form von menschlicher Güte und auch aus Höflichkeit teilnehmen. Auch sollte man den Angehörigen seine Anteilnahme aussprechen. So wird berichtet, der Prophet habe einem seiner Gefährten befohlen, seinen nichtmuslimischen Vater zu beerdigen, als er von dessen Tod erfuhr. Es wird auch berichtet, dass der Prophet (a.s.) aufstand und Respekt für eine vorbeigetragene Leiche zeigte. Als ihm seine Gefährten sagten, es handele sich bei dem Verstorbenen um keinen Muslim, sondern eine Jüdin, entgegnete er: "Hatte sie denn keine menschliche Seele?" Das bedeutet, dass eine menschliche Seele im Leben und im Tod geachtet werden muss. Wir sollten daher zu Beerdigungen unserer nicht-muslimischen Freunde, Kollegen und Nachbarn gehen, ohne aber an deren Totengebeten teilzunehmen. Es ist uns weder gestattet, an nicht-islamischen Gebetsgottesdiensten teilzunehmen, noch für solche Menschen zu beten, die im Zustand des Nichtglaubens starben.(…) Rundbrief Nr.03/1998 der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg.
