Ich denke, dies kann man hier nicht so konkret beantworten.
Der beste Weg ist, zur zuständigen Ausländerbehörde zu gehen, denn dies ist Bundesländersache!
Mein logischer Menschenverstand sagt mir, das man immer erst eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt, um dann eine Arbeitserlaubnis zu bekommen.
Vielleicht gibt es ein Beispiel von Paukerleuten, aber trotzdem würde ich mich an der entsprechenden Stelle sachkundig machen.
Viel Glück!
