Das ist die Antwort auf Beitrag 21783904

Hier ist die Teestube

Ich denke, dies kann man hier nicht so konkret beantworten.
Der beste Weg ist, zur zuständigen Ausländerbehörde zu gehen, denn dies ist Bundesländersache!
Mein logischer Menschenverstand sagt mir, das man immer erst eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt, um dann eine Arbeitserlaubnis zu bekommen.

Vielleicht gibt es ein Beispiel von Paukerleuten, aber trotzdem würde ich mich an der entsprechenden Stelle sachkundig machen.
Viel Glück!

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vielen Dank Ihnen, ich hoffe geht alles gut

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Alles was Du zum Thema Arbeitserlaubnis wissen musst, findest Du unter diesem Link.
www.polmed.org/docjobs/mb07_agen.pdf

Die Anforderungen an einer Arbeitserlaubnis für DE sind sehr hoch, wenn man keine Aufenhaltsgenehmigung im Rahmen einer Familienzusammenführung für DE hat.
Als was möchte denn Dein Freund hier arbeiten?

lg irina

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