Das ist die Antwort auf Beitrag 21779141

Hier ist die Teestube

Eine konkrete Auskunft dazu erhälst du von deiner zuständigen Ausländerbehörde. Das wäre am schlauesten.
Wahrscheinlich ist dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Zum Beispiel bei uns im Bundesland Sachsen sind es für eine Person 1.300 Euro Netto, monatlich.
Hinzu kommt, dass eine Krankenversicherung für den Besuchszeitraum für den Gast vorzuweisen ist und der Mietvertrag des Gastgebers.

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