nulliert → annulliert (meist sagt man bei einer Rechnung: storniert)
die Normalen Kosten der Stimmung → die normalen Kosten für das Stimmen
Wofür die Zukunftige Stimmungen betrifft, → Für zukünftiges Stimmen habe ich ...
Paket von 4 Stimmungen → Anmerkung: könnte man so lassen (weil verständlich); meines Wissens spricht man aber vom "Klavierstimmen"; somit: ein Paket für viermaliges (Klavier-)Stimmen
Sie werden billiger → das Stimmen wird (dadurch) billiger
kann man das Klavierservice für das Ganze Jahr → kann man den Klavierservice für das ganze Jahr
Ciao, Tamy.
Nachtrag und Exkurs:
Der Duden beschreibt das Wort "Stimmung" (im Zusammenhang mit Musik) folgendermaßen:
1. das (als verbindliche Norm geltende) Festgelegtsein der Tonhöhe eines Instrumentes
2. das Gestimmtsein eines Instruments
Für das Substantiv "Stimmen" (nt) fand ich allerdings weder im Duden* noch in meinem schon etwas älteren Wahrig* eine Definition. Meines Wissens ist das aber die Bezeichnung für den Vorgang, um die "Stimmung" eines Instruments zu erreichen.
(*Die Berufsbezeichnung "Klavierstimmer" ist dort wiederum zu finden).
Es ist grammatikalisch falsch.
Die Redewendung heißt: "Was ... betrifft, (so)..."
z.B. "Was die korrekte Verwendung dieses Ausdrucks betrifft, so ist es am besten, wenn...".
Oder: "Was das zukünftige Stimmen betrifft, habe ich ..."
Ciao, Tamy.
bei schulden sagt man auch nullieren also die schulden auf null bringen, stonieren hingegen heißt rückgängig machen, was ähnlich ist aber nicht unbedingt identisch
tilgen heißt aber zurückzahlen, aber wenn sie dir einfach nur erlassen wurden kann man nullieren sagen :) ich weiß tut man selten ist aber möglich, man sagt meistens erlassen...möglich noch erlöschen oder Schuldenschnitt.
wo bei in diesem fall wenn die rechnung einfach nur falsch war, würd ich sagen: die Rechnung von 166€ wurde für nichtig erklärt.
Tilgen heißt aber zurückzahlen, aber wenn sie dir einfach nur erlassen wurde, kann man nullieren sagen :). ich weiß, das tut man selten, es ist aber möglich. Man sagt meistens erlassen...möglich ist noch erlöschen oder Schuldenschnitt.
Wobei in diesem Fall, wenn die Rechnung einfach nur falsch war, würde ich sagen: die Rechnung von 166€ wurde für nichtig erklärt.
Bei Schulden sagt man auch nullieren, also die Schulden auf Null bringen, stornieren hingegen heißt rückgängig machen, was ähnlich ist, aber nicht unbedingt identisch.