Das ist die Antwort auf Beitrag 21764514

Niederl

Re: @jane
Das mag richtig sein. Ich würde aber interpretieren: es ist die Person ab einem Alter von 15 Jahren, die ab jetzt als erste (also: als nächste) Geburtstag hat. In Deinem Beispiel wäre das die 16-Jährige (wenn der August-Geburtstag noch stattfinden muss) oder die 19-Jährige, die als nächste Geburtstag feiert.
Aber meine Glaskugel funktioniert nicht richtig. Ohne den Zusammenhang lässt sich das Ganze recht schwierig einschätzen.

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Re: @Erick
Hallo Erick,
klingt ziemlich einleuchtend, was du schreibst. Es geht wohl um eine Jugendbefragung, die in den NL durchgeführt wird und die damit verbundene Stichprobengewinnung. Man sollte also direkt beim zuständigen Amt nachfragen, wie das mit dem "als Nächster Geburtstag haben" gemeint ist.
Ciao, Tamaraal.

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