Das ist die Antwort auf Beitrag 21529120

Niederl

Du bist zu schnell gefahren und hast den Führerschein abgeben müssen. Jetzt teilen sie Dir mit, dass Du den Führerschein nicht sofort zurück erhältst, sondern erst nach 4 Monaten (also am 13. Juni), wenn bis dahin kein Gerichtsurteil vorliegt.
Du kannst gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen, und zwar schriftlich beim Gericht in Haarlem.

Also: nichts zahlen!

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