Das ist die Antwort auf Beitrag
21367634
Hier ist die Teestube
elmas
.
DE
TR
10.01.2011
Re:
eine
frage
Es gelten die österreichischen Gesetze/Rechte. Der KV bekommt OHNE deine Einwilligung gar nichts bzw. kann betreffend des Kindes gar nichts machen, solange du die alleinige Obsorge hast.
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