Dann poste ich den einen Teil aus dem Mail gerne...
Ihr Freund hat die Möglichkeit das Ehevorbereitungsverfahren bei der Schweizervertretung in Brasilien zu starten. Die Unterlagen kommen dann auf diplomatischem Weg in die Schweiz zu uns, wo Sie Ihren Teil der Vorbereitung durchführen. Die Papiere müssen dann zur Prüfung an das Gemeindeamt des Kantons Zürich gesandt werden. Dann kann Ihr Freund für die Trauung einreisen. Dann kommen Sie bei uns vorbei, um das Gesuch "Name und Bürgerrecht nach der Trauung" zu unterschreiben. Ab dann beginnt eine 10-tägige Wartefrist an zu laufen. Ab dem 11. Tag können Sie dann innerhalb von 3 Monaten heiraten. Der andere Weg wäre, Ihr Freund kommt in die Schweiz in die Ferien, und Sie leiten gemeinsam das Ehevorbereitungsverfahren mit Dolmetscher bei uns ein. Die Papiere müssen ebenfalls zur Prüfung ans Gemeindeamt gesandt werden. Dann gleicher Vorgang wie oben erwähnt. Es kann dann aber allenfalls sein, dass er nochmals ausreisen muss. Ich empfehle Ihnen den ersten Weg, da dann die Papiere auf Vollständigkeit und Echtheit bereits durch die Schweizer-Vertretung geprüft wurden. Ebenfalls fällt der Dolmetscher beim Vorbereitungsverfahren weg.
Der Dolmetscher für die Ehevorbereitung/Trauung muss auf der Dolmetscherliste des Obergeichtes stehen. Wir können Ihnen zugebener Zeit die Liste gerne zustellen.
Herzlichen Dank im Voraus!!
Beijos, Sarah
