Das ist die Antwort auf Beitrag 20716693

T

Nein brauchst Du nicht. Eine Einladung bzw. eine Verpflichtungserklärung reicht aus.
Bei der Verpflichtungserklärung steht unter Punkt 2.2 Angaben zum begleitenden Kind. Das füllst Du mit aus und gut ist.

lg irina

zur Forumseite