Das ist die Antwort auf Beitrag
20716693
T
Rinchen_73
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08.11.2009
➤
Re:
Noch
eine
frage
Nein brauchst Du nicht. Eine Einladung bzw. eine Verpflichtungserklärung reicht aus.
Bei der Verpflichtungserklärung steht unter Punkt 2.2 Angaben zum begleitenden Kind. Das füllst Du mit aus und gut ist.
lg irina
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