Das ist die Antwort auf Beitrag 20020416

Farsi

1. Eidestattliche "Versicherung" - is aber im enddefekt das selbe.

2. Ja wir wollen nach deutschem Recht heiraten.
und sie lebt noch in Afghanistan - ein Großteil der benötigten Unterlagen sind bereits an das Standesamt abgegeben - lediglich das erwähnte Dokument wird noch benötigt.

3. Is das Gesetz jetzt ein Hindernis? den Deutschkurs samt Prüfung hat sie bereits absolviert und bestanden.

4. Standesamt hats gesagt, und wenn man sich mit dem Thema befasst Auslandseheschliessungen wirst du überall das genannte Dokument als erfordernis nachlesen.

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