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Direkte Hochschulzugangberechtigung
Direkte Hochschulzugangberechtigung ist nur möglich bei Vorlage folgender Nachweise:
+ Abschlusszeugnis der Oberschule ( 4. Stufe )
- Nachweis über die bestandene heimtliche Hochschulaufnahmeprüfung für ein reguläres, mindestens vierjähriges Hochulstudium des gewünschten Studienfachs oder
- Leistungsnachweise über mindestens ein Jahr eines erfolgreichen, reguläre Hochschulstudiums der gewünschten Studienrichtung
Hochschulzugang über die Feststellungsprüfung ( Zulassung zum Studienkolleg )
- Bei Vorlage folgender Unterlage ist eine >> mehr Hochschulzugangsberechtigung nach einem einjährigen Vorbereitungsstudium am Ausländerstudienkollegs und bestehen der Feststellungsprüfung möglich.
- Abschlusszeugnis der Oberschule ( 4. Stufe )
