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Direkte Hochschulzugangberechtigung

Direkte Hochschulzugangberechtigung ist nur möglich bei Vorlage folgender Nachweise:

+ Abschlusszeugnis der Oberschule ( 4. Stufe )

- Nachweis über die bestandene heimtliche Hochschulaufnahmeprüfung für ein reguläres, mindestens vierjähriges Hochulstudium des gewünschten Studienfachs oder

- Leistungsnachweise über mindestens ein Jahr eines erfolgreichen, reguläre Hochschulstudiums der gewünschten Studienrichtung

Hochschulzugang über die Feststellungsprüfung ( Zulassung zum Studienkolleg )

- Bei Vorlage folgender Unterlage ist eine >> mehr Hochschulzugangsberechtigung nach einem einjährigen Vorbereitungsstudium am Ausländerstudienkollegs und bestehen der Feststellungsprüfung möglich.

- Abschlusszeugnis der Oberschule ( 4. Stufe )
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