Das ist die Antwort auf Beitrag
18962681
Deutsche Grammatik
*d_Arc*
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27.02.2008
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Im deutschen Rechtswörterbuch gibt es tatsächlich:
Nachweid= Nachweide (f) - das Recht auf die Weidenutzung im Spätjahr.
Aber ein Tippfehler liegt näher.
Gruss
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