eine konkrete beweisbringung/führung wird vermutlich nur vor gerichten bis an einen nicht weiterdeklinierbaren punkt von nöten sein.
für das alltagsleben wird konkretes handeln einerseits - und auf der anderen seite ein wahr(!)nehmen und spüren ausreichend sein.
grundsätzlich steht die "beweisführung" von allen gefühlen vor dem gleichen problem.
spüren und wahrnehmen, mehr geht ohnehin nicht, und ist auch nicht notwendig.
wenn dir das nicht reicht, dann lass dir von deinem partner in freien stücken ein papier unterzeichnen auf dem steht "ich liebe dich." :) - unsinnig ohne ende, kontrollverfreakt.
und auch vor gericht (oder emotional wenn du wem rechenschaft schuldest) wird vermutlich die beste und emotionalste sprachliche beteuerung von "ich liebe dich" nicht halten, wenn der beklagte die geliebte vorher missbraucht, geschlagen, oder sonst wie genötigt und verletzt hat.
im zweifel können also nur gelebte taten als einziges konkretes vorzeigbares festgemacht werden.
