hallo ich brauche dringend hilfe. wenn ein marokkaner mit einer deutschen verheiratet ist und sie sich nach einem jahr ehe scheiden lässt wie ist dann sein bleiberecht?kann er eine neue frau heiraten um hier zu bleiben?
es gehört zwar nicht hierher aber ich denke niemand hat was dagegen wenn es beantwortet wird.
soweit ich weiß muß die person 2 jahre verheitatet sein um hier bleiben zu dürfen. ich denke nicht daß er so schnell heiraten kann. die frau muß nur nachweisen, daß sie nur ein jahr zusammen gelebt haben.
weiteres weiß ich leider auch nicht darüber
die Leute dort sind experten im Ausländerrecht und haben tag täglich mit solchen Fragen zu tun.
Auf die schnelle würde ich allerdings sagen, wenn die scheidung durch ist, dann hat er wohl kein Bleiberecht und müsste eine andere deutsche Frau heiraten um hier bleiben zu dürfen. Allerdings klingt das stark nach BEZNESS - und BEZNESS stinkt mir gewaltig.