Wer kann mir bei einem juristischen Lateinproblem helfen?
Der altehrwürdige Rechtsgrundsatz, dass man nicht zweimal für dieselbe Tat bestraft werden darf, wird auf Lateinisch unterschiedlich zitiert: Die einen sagen dafür "ne bis in idem", andere halten "non bis in idem" für richtig.
Welche Variante ist richtig, und warum?
Vielen Dank für die Hilfe!
