Dieser Brief wurde an alle ausgesendet die mehr als 6 Wochen krankgemeldet waren. Es kann vorkommen, dass das was hier steht nicht für dich gilt. Wir bitten dann, dass du von diesem Brief absiehst. Der Arbeitsgeber hat in Folge des Arbeitsrechtes die Pflicht dies für jeden Arbeitsnehmer zu Recht zu legen. Wenn du krankgemeldet bist sollten du und dein Arbeitgeber in Zusammenarbeit einen individuellen Weiterverfolgungsplan ausarbeiten wie du so schnell wie möglich wieder ganz oder teilweise zur Arbeit zurückkommen kannst. Der Plan soll konkret im Verhältnis sein zu den Maßnahmen die in Gang gesetzt werden. Als Hauptregel soll der Plan so bald wie möglich und spätestens in 8 Wochen in Kraft treten. Falls der Plan noch nicht ausgearbeitet ist, ist es wichtig das du so schnell wie möglich mit deinem Arbeitsgeber in Kontakt trettest. Selbst wenn du krank bist, soll es immer klar sein ob du ganz oder teilweise bei der Arbeit oder einer anderen Aktivität in Verbindung mit deinem Arbeitsplatz teilnehmen kannst. Falls es nötig ist, haben wir Mittel die die Aktivität am Arbeitsplatz stützen können. Aktuelle Maßnahmen können gradiertes Krankengeld, aktive Krankmeldung, Reisezuschuß oder Zurechtlegungszuschuß sein. Um das Recht auf Krankengeld über 8 Wochen zu haben ist es Voraussetzung das du in der einen oder anderen Form an Aktivitäten die an den Arbeitsplatz gebunden sind teilnimmst. Dies gilt nicht, wenn die Krankheit dich ganz von der Arbeit fern hält. Falls dies der Fall ist, soll dein Arzt Teil 2 des Attestes "Medizinische Einschätzung der Arbeitsmöglichkeit bei Krankheit" ausfüllen. Du kannst auch dies haben, falls du offenbare Gründe hast die es dir unmöglich machen an Aktivitäten am Arbeitsplatz teilzunehmen. Dies muss auf jeden Fall vom Arbeitsgeber dokumentiert werden und innerhalb von 8 Wochen in unserem Büro abgegeben werden. Falls die Aktivitäts anspruch nicht erfüllt ist oder du uns nicht mitgeteilt hast, dass deine Situation unter eine der Ausnahmen die wir vorher beschrieben haben fällt, wird die Ausbezahlung des Krankengeldes gestoppt wenn du 8 Wochen krankgemeldet warst.
nicht ganz wörtlich
