nach Durchsicht unserer Unterlagen, haben wir festgestellt, daß Ihre Rechnung(en) bisher nicht beglichen worden ist (sind).
Sollten Sie den (die ) fälligen Rechnungsbetrag (-beträge) inzwischen überwiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.
Anderenfalls bitten wir Sie jedoch in jedem Fall um schriftliche oder telefonische Mitteilung, wann der (die) fällige(n) Rechnungsbetrag (-beträge) überwiesen wurden, bzw. überwiesen wird.
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