junge der hier (DE) geboren wurde, und ohne Unterbrechung in DE lebt (Urlaub inbegriefen) , kann eine unbefriestete Erlaubniss bis zum dem 45.
Geburtsurkunde und noch ein paar kleinigkeiten, einen Antrag durch das Konsulat an das Wehrmacht büro im Disktikt seiner Eltern und der Junge bekomm die Freigabe, dass er jedes jahr Griech.
für 6 Monaten besuchen und bleiben kann, aber nicht einen tag längen, oder 12 jahre lang zum Studiumszwecken dort bleiben und neben bei als Student arbeiten darf.