Liebe Marketa,
es ist folgendermaßen: Jeder darf als Übersetzer arbeiten. Ich habe lediglich einige Semester Slavistik studiert und einige Jahre zuvor mir schon die Sprache im Selbststudium angeeignet. Jedoch dürfen von nicht-vereidigten und nicht staatlich anerkannten Übersetzern keine amtlichen Urkunden übersetzt werden und auch keine Beglaubigungen ausgestellt werden. Jeder, der staatlich anerkannter Übersetzer werden und seine Prüfung in Bonn ablegen möchte, muss zuvor einige Jahre als Übersetzer gearbeitet haben und darf in dieser Zeit nicht beglaubigen und auch keine amtlichen Urkunden übersetzen.
Viele liebe Grüße
Martina
